Ausschreibung
zur
48. ADAC Winter-Nacht-Fahrt
Sewastopol
5. Januar 2019

ADAC Nordbayern    Reg.- Nr.  238/2018
  

 

Veranstalter: MSC Helmbrechts e. V. im ADAC
Adresse: Feldweg 11    95233 Helmbrechts
Telefon: 0 92 52/ 33 83   Fax  032 226 895 472
Email: winterfahrt@sewastopol.de
Koordination: Georg Riedel
Fahrtleiter: Hans Sell
Organisation: Jürgen Popp und das Team des MSC Helmbrechts


Grundlagen und Teilnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Veranstaltung basiert auf der Rahmenausschreibung des ADAC Nordbayern für sportliche Orientierungsfahrten.

Die vorgeschriebenen Versicherungen werden abgeschlossen und die behördlichen Genehmigungen eingeholt.

Nachfolgend sind zusätzliche Ergänzungen und Bestimmungen, die für die Sewastopol gelten, aufgeführt.

Die Veranstaltung ist grundsätzlich offen für Jedermann. Die Starterzahl ist jedoch beschränkt.

Jedes Fahrzeug muß (und darf nur) mit 2 Personen besetzt sein.

Die Teilnahme minderjähriger Personen ist unbedingt vor Abgabe der Nennung mit dem Veranstalter abzusprechen!

Der gemeldete Fahrer hat seinen Führerschein bei der Abnahme vorzulegen. Fahrerwechsel ist erlaubt.

Fahrzeuge mit Probefahrt- und Überführungskennzeichen (rote Nummern) sind nicht zugelassen! Ebenso keine Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung.

Sonderwertung für Oldtimer-Fahrzeuge ab Bj. 1989 und älter.

Zur Klarstellung: Die  Verantwortung für die ordnungsgemäße Zulassung, Versicherung und die Verwendung des eingesetzten Fahrzeuges an der Veranstaltung liegt einzig und allein bei den betreffenden Teilnehmern. Der Veranstalter kann hierzu keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Die Ausrüstung der Fahrzeuge hat den aktuellen Witterungsverhältnissen zu entsprechen. D. h.  bei Schneelage wird ausnahmslos M & S-Bereifung verlangt und eine Schaufel muß mitgeführt werden.

 

Informationen zur Nennung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nennungen sind nach Öffnung der Nennliste nur online hier auf dieser Webseite möglich.

Die Nennliste wurde inzwischen geschlossen. Wir bitten um Verständnis.

Jede Nennung wird sofort automatisch mit einer Bestätigung per Email beantwortet.  Wichtig: unbedingt auf den Erhalt der Nennbestätigung achten! Da darin wichtige zusätzliche Informationen enthalten sind (Teamkennung und Paßwort). Das Fehlen einer Nennbestätigung bitte baldigst beim Veranstalter reklamieren.

Bis zum Eingang des Nenngeldes gilt die Nenn- bzw. Startbestätigung als vorläufig!

Wenn nötig (z. B. durch behördliche Auflagen), behalten wir uns aber im Einzelfall vor, Nennungen abzulehnen bzw. zu widerrufen.

Datenschutz: Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die unter "Sonstiges" aufgeführten Bestimmungen zum Datenschutz vollinhaltlich an.

Die Nennliste wird spätestens am 24. Dez. 2018 geschlossen. Je nach Nennungseingang ist auch ein früherer Termin möglich.

Vorliegende Nennungen können bis Mittwoch, 02. Jan. 2019, 18:00 Uhr (Stornofrist), jederzeit ergänzt oder verändert werden, wenn nötig auch mehrmals.

Änderungen und Ergänzungen müssen von den Teilnehmern selbst unter dem Punkt "Nennung bearbeiten" vorgenommen werden. Hierfür erhält jedes Team mit der Nennbestätigung eine Teamkennung und ein Paßwort. Mit diesem Paßwort kann jederzeit auf die eigenen Daten zugegriffen werden.

Der Termin 02.01.19 ist unbedingt einzuhalten, da danach der Veranstalter diese Daten vollständig benötigt. Nach Ablauf der Stornofrist ist der Zugriff auf die eigenen Daten daher nicht mehr möglich. Nennungsänderungen können nur noch durch den Veranstalter und in wirklichen Ausnahmefällen vorgenommen werden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Für vorgenommene Änderungen/Ergänzungen erfolgt ebenfalls eine Bestätigung per E-mail.

Innerhalb der Stornofrist können Nennungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückgenommen werden. Dies muß schriftlich geschehen (kurz und formlos per E-mail) und wird von uns auf gleichem Wege bestätigt. Bitte darauf achten.

Bereits bezahltes Nenngeld überweisen wir abzgl. 5,00 €  Bearbeitungsgebühr zurück. Hierfür muß uns aber die komplette IBAN-Bankverbindung des Zahlungsempfängers bekannt sein. Diese Nr. ist daher unbedingt zeitgleich mit der Stornierung mitzuteilen.

Über die Stornofrist hinaus fortbestehende Nennungen sind in jedem Falle für die Teilnehmer verbindlich! D. h., das Nenngeld verfällt bei verspäteter Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen am Start, ebenso auch, falls die technische Abnahme ein Starthindernis feststellt. Das Nenngeld wird voll erstattet, falls wir die Nennung von uns aus ablehnen oder die Veranstaltung zum vorgesehenen Termin abgesagt wird.

Rechtliches:

Mit der Online-Absendung der Nennung erkennen die Teilnehmer alle vom Veranstalter in dieser Ausschreibung bzw. Nennbestätigung vorgegebenen Bestimmungen ohne Ausnahme als verbindlich an. Weiter gelten für alle Teilnehmer die nachfolgenden Haftungsausschluß-Bestimmungen. (diese müssen von beiden Fahrern am Start, vor Aushändigung der Fahrtunterlagen, durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden.):

Die Teilnehmer sind selbst für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden verantwortlich. Die Teilnehmer versichern, daß das von ihnen bei der Veranstaltung eingesetzte Fahrzeug ohne jeden Vorbehalt von Seiten Dritter zur Verfügung steht und zum Zeitpunkt der Veranstaltung ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Die Teilnehmer verzichten auf die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes. Die Teilnehmer erklären verbindlich, für sich und für evtl. durch sie in Anspruch genommene Dritte,  im Zusammenhang und aus Anlaß dieser Veranstaltung keinerlei Ansprüche, weder gegen den MSC Helmbrechts  e. V. noch gegen eine mit der Durchführung dieser Veranstaltung befaßten Person, Behörde oder Institution zu erheben.

(Kurzfassung - ein ausführlicher Text des ADAC liegt im Startlokal aus.)

 

Kosten:

 

 

 

 

 

 

 

Das Startgeld beträgt  40,00 Euro 

Bitte unbedingt beachten:

Der Zahlungseingang muß bis spätestens Montag 31. Dez. 2018,  bei uns auf dem Konto erfolgt sein! (Feiertage beachten!)

Bei verspäteter Zahlung bzw. Zahlung erst am Start wird ein Aufschlag von 10,00 fällig.

Wir verweisen ausdrücklich darauf, daß eine Nennungsbestätigung bis zum Erhalt des Nenngeldes als vorläufig anzusehen ist und keine Startzusage darstellt. Nicht fristgemäß bezahlte Nennungen können von uns ohne weitere Rücksprache aus der Nenn- bzw. Starterliste gestrichen werden. Des weiteren ist der Zahlungseingang ein wichtiges Kriterium für die Startnummernvergabe

 

Abnahmelokal: Schützenhaus Wüstenselbitz  (von Helmbrechts 3 km in Richtung Kulmbach)
Beginn der Papierabnahme: 13:00 Uhr
Ende der Papierabnahme: 15:30 Uhr
Fahrerbesprechung: 15:45 Uhr
Ausgabe der Unterlagen: 16:30 Uhr
Start des 1. Fahrzeuges 17:01 Uhr
Wertung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die genauen Wertungsbestimmungen hängen im Startlokal aus und sind in den Fahrtunterlagen aufgeführt. Jeder der das Ziel innerhalb seiner Höchstfahrzeit anfährt wird gewertet (das Ziel schließt mit Ablauf der Maximalfahrzeit des letztgestarteten Teams, dasselbe gilt auch für alle besetzten Kontrollen auf der Strecke). 

Bei Punktgleichheit in den Klassen-Rängen 1 - 5 wird entschieden zugunsten:

a) dem besseren Ergebnis bei den Streckenkontrollen,  ist dies identisch, dann

b) die längere strafpunktfrei absolvierte Strecke ab Start, ist auch hier Gleichheit,     

c) die geringere Fahrzeugleistung

Für das Gesamtklassement folgt nach a + b die Klasse A vor B1 vor B2 vor G vor C

Die Klasse L wird nicht in das Gesamtklassement aufgenommen.

Die 3 ältesten Oldtimer-Fahrzeuge (Bj. vor 1989) in Wertung werden ausgezeichnet  (klassenübergreifend).


Wertungslauf zum NOO-Pokal 2019 und  RPO-Pokalwettberwerb 2019

BMV-Ori-Bezirksmeisterschaft Oberfranken 2019

Klassen:

 

 

 

 

 

 

A               heckgetriebene Fahrzeuge

B1             frontgetriebene Fahrzeuge bis    1.400 ccm

B2             frontgetriebene Fahrzeuge über 1.400 ccm

C               allradgetriebene Pkw

G               allradgetriebene Offroader / SUV

L               Sonderklasse mit reduzierter Aufgabenstellung

Mannschaften:

 

Mannschaften bestehen aus 3 oder 4 Fahrzeugen von denen die 3 besten gewertet werden (ohne Klasse L!) Nenngeld 30,00 Euro.

Klasse L-Teams können eigene Mannschaften bilden.

Preise:

 

50 % der Gestarteten erhalten Pokale und Ehrenpreise.

Pokalwertung getrennt nach Klassen. Gesamtklassement mit Gesamtsiegerpokalen.

Pokale für die 3 ältesten Fahrzeuge in Wertung (klassenübergreifende Oldtimerwertung).

Pokale für die beste(n) Dame(n). Verlosungen. Pokale werden nicht nachgesandt!

Siegerehrung:

 

ca. 1 Stunde nach Eintreffen des letztgestarteten Teilnehmers (gegen 1:00 Uhr)   Ziellokal und Siegerehrung in Helmbrechts im Bürgersaal
Kontrollen:

 

Es kommen besetzte und "stumme" Kontrollen zum Einsatz. Verbindlich für die Wertung ist die Registrierung durch das Schlußfahrzeug.
Sonstiges:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen behalten wir uns vor, die Fahrt abzusagen oder sie auf einen neuen Termin zu verlegen. Dies kann auch kurzfristig geschehen.

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Wichtige Informationen zur Veranstaltung erhalten sie auf jeden Fall immer aktuell im "Tagebuch" hier auf dieser Internet-Seite.

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Wir legen verstärkt Wert darauf, auch hinsichtlich der Startzulassung, daß zumindest einer der beiden gemeldeten Fahrer Mitglied eines ordentlichen Motorsportclubs ist, der in einem deutschen Dachverband registriert ist (ADAC, AvD, DMV, NAVC, ADMV).  Bitte daher im Nennformular unter "Club"  nur solche Vereine eintragen.

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Bestimmungen zum Datenschutz:

Wir weisen nachdrücklich darauf hin: Mit der Absendung der Nennung erklären die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) ihr Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung ihrer folgenden Daten durch den MSC Helmbrechts e. V. im ADAC:    Name, Vorname,  Clubzugehörigkeit, evtl. Fahrzeugdaten.  Sonstige, weiter erhobene Daten, werden nicht veröffentlicht. Wir erklären auch verbindlich, diese nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Erklärung muß zudem von beiden Teilnehmern persönlich vor Erhalt der Fahrtunterlagen nochmals per Unterschrift abgegeben werden.

Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung. sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, und öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen.

Ich willige ferner ein, daß der MSC Helmbrechts e. V. im ADAC meine in den Nennungsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:

Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (gedruckt wie auch im Internet), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an den ADAC (dazu siehe Fußnote 1).

Hinweis:

Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an der 48. Winter-Nacht-Fahrt Sewastopol 2019 nicht möglich.

Die Einwilligung muß in jedem Fall  bei jeder Veranstaltung erneut erteilt werden. Die Löschung der Daten kann jederzeit verlangt werden, allerdings nicht früher als 1 Woche nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung.

 

1)      ADAC Gruppe (das sind die ADAC Stiftung, die  ADAC SE mit den mit ihr verbundenen Unternehmen: ADAC Versicherungs-AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Verlag GmbH & Co. KG und ADAC Touring GmbH,  sowie der ADAC e.V. als Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit den mit ihnen verbundenen Unternehmen: ADAC Luftrettung gGmbH sowie die ADAC Autoversicherung AG

 

 

 

 

 


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http://www.sewastopol.de